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Eine Auswahl historischer Schlagzeilen

Image Bad Langensalza. Es wird darauf hingewiesen, dass die in den folgenden Artikelausschnitten nach unserem heutigen Wissensstand gemachten orthographischen Fehler getreu vom Original übernommen wurden.

Im Juli des Jahres 1810
Langensalzer Wochenblatt. Am 21sten Julius 1810.
„Bekanntmachung. Schon lange hat man bey der hiesigen aus mehr als 5000 Einwohnern bestehenden, und mit 6 Classen und Lehrern für die Knaben versehenen Stadt das Bedürfniß einer zweiten Mägdlein-Schule gefühlt; aber immer ist es bei dem Wunsche geblieben, daß noch eine dergleichen Schule errichtet werden möchte, weil es an einem Fond dazu gefehlt hat. Der göttlichen Vorsehung haben wir es dahero zu danken, daß, der jetzigen trübseligen Zeiten ohngeachtet, eine fromme und verehrliche Wittwe sich entschlossen hat, Sechszehn Carolins, als einen Beytrag zur Erbauung einer zweiten Mägdlein-Schule, bey uns zu deponiren. Möchten doch mehrere gutgesinnte Personen diesem lobenswerthen Beyspiele folgen, und durch milde Beyträge diese gute Absicht mit unterstützen helfen! Das Andenken einer solchen guten That wird gewiß bey unsern Nachkommen in Segen bleiben, und wir werden nicht verfehlen, bey fernerer Unterstützung die Sache so einzuleiten, daß dieser allgemeine Wunsch baldmöglichst in Erfüllung gehe. Langensalza, den 14. July, 1810. Der Rath allhier.“

Im Juli des Jahres 1910
Langensalzaer Allgemeiner Anzeiger, Sonntag, 3. Juli 1910

„Langensalza. Nachdem im vergangenen Jahre zwei Plätze innerhalb der Stadt, am Schulberg und bei der Marktkirche bepfl anzt und zu Schmuckplätzen umgewandelt worden sind, ist die Herstellung eines solchen Platzes nun auch in der oberen Langestraße in Aussicht genommen. Der dort stehende alte Laufbrunnen, der Jacobibrunnen, soll als Mittelpunkt der Anlage dienen. Mit der Herstellung wird jedenfalls im kommenden Herbst oder Frühjahr begonnen.“ Langensalzaer Allgemeiner Anzeiger, Freitag, 8. Juli 1910
„Langensalza. [Die Veranlagungen zum Bürgerrechtsgeld werden z. Zt. ausgetragen.] Wie aus einer Anzahl Anfragen hervorgeht, bestehen noch in weiten Kreisen Zweifel darüber, wann das Bürgerrechtsgeld bezahlt werden muß. Es seien daher hier die Bestimmungen über das Bürgerrecht angeführt: „Jeder selbständige Preuße erwirbt das Bürgerrecht, wenn er 1. seit einem Jahre Einwohner des Stadtkreises ist und zur Stadtgemeinde gehört; 2. keine Armenunterstützung aus öff entlichen Mitteln empfangen hat, 3. die ihn betreff enden Gemeindeabgaben gezahlt hat und außerdem 4. entweder a) ein Wohnhaus im Stadtbezirk besitzt oder b) ein festes Gewerbe als Haupterwerbsquelle und in Städten von mehr als 10 000 Einwohnern mit wenigstens 2 Gehilfen selbständig betreibt oder c) zur Staatseinkommensteuer oder d) zu einem fi ngierten Normalsatze von 4 Mk. veranlagt ist oder ein Einkommen von mehr als 660 bis 900 Mk. bezieht.“ – Die Personen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, müssen also das Bürgerrechtsgeld bezahlen. Ein Einspruch gegen die Zahlungspfl icht ist von vornherein nutzlos. Nur die Höhe des in der Veranlagung angegebenen Satzes kann unter Umständen angefochten werden. Beim Bürgerrechtsgeld handelt es sich übrigens nur um eine einmalige Zahlung.“ Langensalzaer Allgemeiner Anzeiger, Sonntag, 10. Juli 1910
„Langensalza. Die Königliche Eisenbahndirektion schreibt: Die Anmeldung der Mittel zur Errichtung eines heizbaren Warteraumes auf Perron II des Bahnhofes Langensalza ist erst zum Etat für 1912 angängig. Für die Bahnsteigschaff ner wird ein Schutzhäuschen beschaff t werden. Aus vorstehenden Antwortschreiben der Königl. Eisenbahndirektion ist leider zu ersehen, daß es derselben trotz des bisher stets in weitgehendstem Maße geübten Eingehens auf die Wünsche des Publikums nicht mehr möglich ist, die Mittel zur Herstellung eines heizbaren Warteraums auf Perron 2 schon in den nächstjährigen Etat einzustellen, dafür soll jetzt am Ausgang des Bahnhofsgebäudes auf den Perron für den dort die Billette kontrollierenden Beamten ein Schutzhäuschen aufgestellt werden, wodurch das Publikum sowohl wie die Beamten wenigstens etwas gegen die Unbilden des Wetters geschützt sind.“ Nadine Michel | Stadtarchiv

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